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Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen

HGA – Gesundheitsakademie Hessen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

1.1. Die aktuelle Schulordnung ist Bestandteil dieser AGB.
1.2. Die aktuelle Datenschutzbestimmung ist Teil dieser AGB.
1.3. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen bietet Aus-, Fort- und Weiterbildungen,
nachfolgend als Lehrgänge bezeichnet an.
1.4. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen verpflichtet sich zur Durchführung des
theoretischen Unterrichts gemäß den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Lehrgangs und
beschränkt sich auf den theoretischen Unterricht.
1.5. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen bestätigt den Eingang der Anmeldung und erteilt
eine verbindliche Zusage bzw. ggf. eine Absage.
1.6. Durch die Bestätigung durch die HGA – Gesundheitsakademie Hessen wird der Aus- bzw.
Fortbildungsvertrag rechtswirksam. Dies gilt insbesondere auch bei elektronischer
Übermittlung von Anmeldungen (z.B. Mail, Online-Anmeldungen über Internetpräsenz).
1.7. Ein Haftungsanspruch bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl
mitgebrachter Gegenstände und auf dem Gelände eingestellter Kraftfahrzeuge ist
ausgeschlossen.
1.8. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkenne ich / wir als Teilnehmer die
Teilnahmebedingungen (AGB) und die Datenschutzbestimmung der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen an. Bei elektronischer Übermittlung einer Anmeldung
werden die AGB
1.8.1. durch Bestätigung im Rahmen des Onlinedienstes unserer Internetpräsenz
anerkannt und / oder
1.8.2. durch zustande kommen des Ausbildungsvertrages (Bestätigung der eingegangenen
Anmeldung) anerkannt.
1.9. Der Anmeldeschluss zu den Aus- und Fortbildungen ist 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
1.9.1. Nach Anmeldeschluss können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, solange noch
Teilnahmeplätze vorhanden sind.
1.9.2. Eine rechtzeitige Anmeldung liegt im eigenen Interesse der Teilnehmer und soll nur
auf den Vordrucken des Unternehmens vorgenommen werden, mit dem der
Teilnehmer die Teilnahmebedingungen anerkennt.
1.10. Bei einem Wechsel der Lehrkräfte oder dem Wechsel eines geplanten
Unterrichtsablaufs ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung
oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
1.11. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen hat das Recht, bei ungenügender
Beteiligung, Aus- und Fortbildungen abzusagen oder Termine zu ändern.
1.12. Bei ausgefallenen Lehrgängen wird eine bezahlte Lehrgangsgebühr erstattet.
1.12.1. Schadensersatzansprüche hinsichtlich eines ausgefallenen Lehrgangs sind
ausgeschlossen.

Lehrgangskosten
2.1. Die Lehrgangskosten sind, unabhängig von den Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu
zahlen.
2.1.1. Sollten Leistungen (nur volle Lehrgangskosten) durch Dritte übernommen werden,
sind diese als Vertragspartner auf den Anmeldeformularen zu benennen.
2.1.2. Die kostenübernehmende Stelle hat dies auf dem Anmeldeformular zu bestätigen.
Der Anmeldevordruck ist ausgefüllt und unterschrieben / gestempelt der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen per Fax oder Post oder per E-Mail zukommen zu lassen.
2.2. Alle Lehrgangsgebühren werden vor Lehrgangsbeginn fällig.
2.3. Angemeldete Teilnehmer, die nicht zu Beginn der Lehrveranstaltung erscheinen, oder
bereits Lehrgangs- oder Fortbildungsstunden besucht haben, sind grundsätzlich zur Zahlung
der vollen Gebühr verpflichtet.
2.4. Auch eine nicht Erfüllung der Prüfungszulassung bei staatlichen Abschlussprüfungen führen
dazu das die o.g. Stornierungsregelungen Anwendung finden.
Rücktritt und Stornierungen

3.1. Von angemeldeten Teilnehmern die vor Beginn des Lehrgangs vom Vertrag zurücktreten,
wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Diese beträgt bei einem Rücktritt:
a) Drei (3) Monate vor Lehrgangsbeginn 20% der Lehrgangsgebühr
b) Bis ein (1) Monat vor Lehrgangsbeginn 40% der Lehrgangsgebühr
c) 30 Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn 60% der Lehrgangsgebühr
3.2. Stornierungen die am Wochenende im Lehrgangsbüro eingehen, können nicht mehr
berücksichtigt werden.
Sonderkündigungsrechte

Sonderkündigungsrechte
4.1. Teilnehmer, welche an Maßnahmen nach dem SGB / AZAV oder WEGE Bau-Projekt
teilnehmen, haben ein Sonderkündigungsrecht bei Einstellung der Leistungen nach SGB III.
Maßgeblich ist hier der Bescheid der zuständigen Behörde.
4.2. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen hat auch das Sonderrecht zu kündigen, welches
aus dem Verhalten des Teilnehmers resultierenden Gründen entsteht, wenn
a) bei gravierendem Fehlverhalten innerhalb der Ausbildung, die den
ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung gefährden.
b) bei mehrmaligen unentschuldigten Fehlzeiten bzw. Überschreitung der über die
Schulordnung oder gesetzlich begrenzten Fehlzeiten,
c) wenn die vorgeschriebenen Praktika in den nicht ordnungsgemäß abgeleistet
werden oder mit nicht mindestens ausreichend bewertet wurden,
d) bei unbegründetem Rückstand der Lehrgangsgebührenzahlungen nach zweimaliger
vergeblicher Mahnung

4.3. Kündigt die HGA – Gesundheitsakademie Hessen aus einem Grund im Verhalten des
Teilnehmers nach, so bleiben die Unterrichtsgebühren bis zum Zeitpunkt ordentlichen
Vertragsendes geschuldet.
4.4. Stornierungen die am Wochenende im Lehrgangsbüro eingehen, können nicht mehr
berücksichtigt werden.

atenschutz bei Film-, Foto- und Tonaufnahmen
5.1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zu
verwaltungstechnischen Zwecken durch die HGA – Gesundheitsakademie Hessen EDVTechnisch
erfasst und gespeichert werden.
5.2. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer bereit, das bei den Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen Film-, Foto- und ggf. Tonaufzeichnungen zu Ausbildungs- und
Werbezwecken erstellt werden können.
5.3. Diese können ohne besondere Zustimmung durch den Teilnehmer von der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen verwendet werden.
5.4. Falls der Teilnehmer dieses ausdrücklich nicht wünscht muss er das der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen mitteilen, und das mit separater Nicht-
Einverständniserklärung dokumentiert werden.
BG- und Unfallkassen Seminare (Erste-Hilfe, Erste-Hilfe Training und
Erste-Hilfe für Lehrer)

6.1. Das Unternehmen bestellt als Vertragspartner die Ausbildungsleistung.
6.2. Bei Vorlage der Rahmenbedingungen gemäß aktueller BG- und / oder Unfallkassen
Richtlinien erfolgt die Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. (BG und
/ oder Unfallkasse).
6.3. Zur Einhaltung der Rahmenbedingen ist es erforderlich vorab die zuständige BG bzw.
Unfallkasse zu benennen und die Mitgliedsnummer des / der Unternehmen mitzuteilen.
6.4. Das Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen das die Teilnahme auf den dafür vorgesehenen
Teilnehmerlisten der HGA – Gesundheitsakademie Hessen abgezeichnet und gestempelt
wird.
6.5. Sind die Rahmenbedingungen nicht gegeben wird die Ausbildungsleistung zu den gleichen
Gebühren dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
6.6. Sonderleistungen werden dem Unternehmer in Rechnung gestellt. Sonderleistungen sind
z.B. Seminare / Veranstaltungen unter 12 abrechenbaren Teilnehmern.
6.6.1. Hier wird eine Seminarpauschale von 270,- Euro pro Seminar erhoben.
6.6.2. Abgesagte Seminare sind bis zwei Werktage vorher kostenfrei.
6.6.3. Unter zwei Werktagen wird eine Stornogebühr in Höhe von 250,- Euro pro Seminar
fällig.
6.7. An Wochenenden / Feiertagen eingehende Stornierungen können nicht berücksichtigt
werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen

Notfalltrainings und CME Fortbildungen


7.1. Medizinisches Fachwissen durchlebt einen ständigen Progress.
7.1.1. Die Inhalte der Fortbildungen werden mit großer Sorgfalt zusammengestellt.
Veranstalter und Autoren übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und
Vollständigkeit aller Angaben.
7.1.2. Besonders bei medizinischen Empfehlungen und Dosierungen ist der Teilnehmer
dazu aufgefordert, selbst die Angaben zu prüfen, um sich in eigener ärztlicher
Verantwortung zu versichern, dass die angegebenen Daten dem aktuellen
Erkenntnisstand entsprechen.
7.2. Die Zertifizierung der Fortbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der zuständigen
Landesärztekammer, im Falle von der HGA – Gesundheitsakademie Hessen die
Ärztekammer Hessen.
7.3. Dabei wird die Fortbildungsordnung der Ärztekammer Hessen (FBO) und die Empfehlungen
zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer (inkl. der zusätzlichen Anforderungen für
mediengestützte Angebote) in der jeweils aktuellen Fassung eingehalten.
7.4. Bei Fortbildungen, die durch einen anderen Verband zertifiziert werden, wird dies gesondert
angegeben.
7.5. Sofern Teile einer Fortbildung oder eine Fortbildung gesamt durch die Mitwirkung von
Sponsoren ermöglicht wurden, wird vor Beginn der Fortbildung auf den jeweiligen Sponsor
hingewiesen.
7.5.1. Eine inhaltliche Beeinflussung durch Sponsoren wird ausgeschlossen.
7.6. Für die fachliche Richtigkeit der Inhalte der Fortbildungen und Fortbildungsteile sind allein
die Referenten verantwortlich. Entsprechendes gilt für persönlichen Meinungen und
Ansichten, die von Referenten in den Fortbildungsmodulen geäußert werden.
7.7. Jeder Teilnehmer muss sich registrieren, um die CME-Punkte erhalten zu können.
7.8. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten
einverstanden.
7.8.1. Diese Daten werden ausschließlich von der HGA – Gesundheitsakademie Hessen zur
CME-Abwicklung genutzt.
7.8.2. Ferner erklärt der Teilnehmer, dass er an der Benachrichtigung über weitere
Fortbildungen und andere – für die ärztliche Weiter- und Fortbildung relevante –
Informationen durch die HGA – Gesundheitsakademie Hessen per E-Mail interessiert
ist. Dies ist unabhängig von der Teilnahme.
7.8.3. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@hga-hessen.de die
Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme
zurückzutreten.
7.9. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte
weiterzugeben, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
7.10. Sofern seitens der Ärztekammern eine Übersicht über die Teilnehmer
beziehungsweise deren Ergebnisse verlangt wird, ist die HGA – Gesundheitsakademie
Hessen berechtigt, die dazu notwendigen Angaben zu machen. Die Angaben sind dabei auf
die absolut notwendigen Angaben zu begrenzen.

Schlussbestimmungen
8.1.
 Alle sonstigen Nebenreden bedürfen der Schriftform.
8.2. Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen können von der HGA – Gesundheitsakademie
Hessen jederzeit geändert werden. Sie werden auf der Internetseite www.hga-hessen.de
veröffentlicht.
8.3. Gerichtstand: Hanau am Main Finanzamt: Hanau am Main Inhaber: Hasan Cem Atas
8.4. Informationen und Rückfragen zu unseren AGB richten Sie bitte an:
HGA – Gesundheitsakademie Hessen / Rettungsdienstschule Hessen Güterbahnhofstraße
1c, 63450 Hanau, Tel.: 06181 – 429 66 11, Fax: 06181 – 429 66 17, Mail: info@hgahessen.de

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Abschnitte dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der
übrigen Teilnahme- und Nutzungsbestimmungen hiervon unberührt.

Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen ist staatlich anerkannte Berufsfachschule des
Rettungsdienstes und staatlich anerkannte Desinfektorenschule die jeweils aktuell gültigen Fassung
der Ausbildungs- und Prüfungsordungen sind dem Regierungspräsidium Darmstadt zu entnehmen.
Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen ist ermächtigte Stelle der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallkassen für: – Erste- Hilfe Ausbildungen (gemäß
BGG 948) – Betriebssanitäter (gemäß BGG 949) – Zulassungsnummer: 8.0917
Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, 97072 Würzburg
www.bg-qseh.de

Zuständige Prüfungsbehörde für staatliche Abschlussprüfungen:
Regierungspräsidium Darmstadt II – 24 Gesundheitswesen Luisenplatz 2 64283 Darmstadt