Wenn über die notwendige Kompetenz für ein Audit entschieden wird, sollten Sie die Kenntnisse und Fertigkeiten eines internen Auditors in Bezug auf die einzelnen Managementsysteme – Disziplinen bereits beherrschen.
Sämtliche Inhalte basieren auf der DIN EN ISO 19011:2018-10
Bei der HGA Businessakademie bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr bereits vorhandenes Qualitäts-Wissen zu vertiefen. Die Einhaltung von Audit Prinzipien ist eine Voraussetzung, um Audit Schlussfolgerungen zu liefern.
Externe Qualitätsauditoren sind als Qualitätsmanagement Experten im Einsatz. Sie überprüfen, ob dokumentierte Prozesse in der Wirklichkeit auch so gelebt werden, stellen Abweichungen fest und dokumentieren diese.
Die Fortbildung zum Externen Qualitätsauditor befähigen sowohl zur Arbeit innerhalb von Konzernen, als auch zur Überprüfung von Lieferanten, die als Zulieferer qualitätsrelevanten Einfluss auf das eigene Qualitätsergebnis haben. Darüber hinaus sind externe Qualitätsauditoren oftmals auch für Zertifizierungsstellen tätig, wo sie im Rahmen von Erstzertifizierungen, Rezertifizierung und den regelmäßigen Überwachungsaudits die Prozesse deren Kunden begutachten.
Kompetenzen
Der Externe Qualitätsauditor (QA) muss die Befähigung des QM haben und auf Basis der DIN EN ISO 9001 die Planung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation von internen und externen Audits von QM-Systemen beherrschen
Vorausgesetzte Berufserfahrung
Vorausgesetzter Unterricht
Teilnahme am Lehrgang “Externer Qualitätsauditor” mit mind. 40 UE und erfolgreichem Abschluss. Anwesenheitszeit: 80% der UE
Auditerfahrung
Mind. 4 Qualitätsaudits mit mind. 20 Tagen für die Dokumentation, Auditplanung, Auditdurchführung und Auditbericht, davon min. 10 Tage vor Ort.
Prüfung
Die Prüfung zum QA besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus 45 Multiple-Choice-Fragen plus 3 offenen Fragen. Die Dauer beträgt 60 Minuten. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation, welche der Prüfling vorträgt und einer anschließenden Befragung. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 30 Minuten, von denen 15 dem Prüfling zur individuellen Vorbereitung zur Verfügung stehen. Die Prüfung wird vor zwei Prüfern abgehalten. Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht wurden.
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