M&A (Mergers And Acquisitions)
Mit dem Begriff wird i.d.R. eine Fusion oder eine Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit (Merger) bzw. der Erwerb von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens (Acquisition) bezeichnet.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen, basierend auf den Grundlagen, Transaktionen, Eigentumsrechte, Leitungs- und Kontrollrechte, Share Deal, cash offer, stock swap und halten uns an die gesetzliche Regelungen, insbesondere im WpHG- und Außenwirtschaftsgesetz, im Kartell- und Steuerrecht sowie seit dem 01.01.2002 v.a. im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
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