Als Betreuungskraft anerkanntes Personal fängt den zusätzlich Beaufsichtungs- und Beschäftigungsbedarf auf und unterstützt so Pflegekräfte. Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI aufrechtzuerhalten, sind jährliche Pflichtfortbildungen nachzuweisen. Die Pflichtfortbildung beinhaltet die Auffrischung des Wissens, der praktischen Kompetenz in Beschäftigung und Aktivierung, sowie spezielle Themen und Situationen, mit denen Betreuungskräfte in der beruflichen Praxis konfrontiert sind. Sie richtet sich primär an ausgebildete Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI (Richtlinien § 53c SGB XI), jedoch auch an examinierte Pflegekräfte.
Die Richtlinien regeln die Aufgaben und Qualifikationen von zusätzlich in stationären Pflegeeinrichtungen einzusetzenden Betreuungskräften im Rahmen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI, damit diese in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegengebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Mit den Inhalten dieses Intensiv-Lehrgangs erlenen Mitarbeiter der Sozialen Betreuung und zusätzliche Betreuungskräfte umfassende Kenntnisse und Fachwissen, um die Aktivierung und Betreuung von Senioren ganzheitlich, sinnhaft, abwechslungsreich und zielgerecht durchzuführen. Mit deisem Lehrgang erfüllen Sie Ihre jährliche Fortbildungspflicht nach § 53c SGB XI
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