Am 1. Januar 2014 trat das Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Rettungsassistentenausbildung erneuert. Mit dieser Neuerung ist auch die Anpassung der Abschlüsse des Rettungsassistenten an die des Notfallsanitäter notwendig geworden. Dabei wurden drei Zielgruppen benannt und mit entsprechenden Weiterbildungsauflagen versehen:
Wir planen die Weiterbildung modular und wochenweise: monatlich findet pro Woche ein Modul statt. So können abhängig von der Dauer der beruflichen Tätigkeit 3-16 Module belegt werden. Bei den Angaben handelt es sich um eine Mindestdauer der Weiterbildung. Bei Bedarf können jeweils auch weitere Module belegt bzw. Module wiederholt werden.
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63450 Hanau
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