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Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Am 1. Januar 2019 ist das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)“ in Kraft getreten. Dessen Ziel ist, Unternehmen und Mitarbeitern im Kontext des digitalen Strukturwandels die Möglichkeit zu schaffen, sich durch zusätzliche Qualifikationen auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.

Was wird gefördert?

Neben einem Recht auf Weiterbildungsberatung für alle Beschäftigten sieht das Gesetz ein umfangreiches finanzielles Förderprogramm für Unternehmen vor. In dessen Rahmen können Unternehmen bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen, dass die Lehrgangskosten für eine Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und die daraus entstehenden Arbeitsausfallzeiten übernommen werden.

Darüber hinaus gilt, dass...

... der Erwerb Ihres Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen muss. ...Sie in den letzten vier Jahren vor der Antragstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Voraussetzungen

  • In der Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

 

  • Die Weiterbildung muss durch einen Träger durchgeführt werden, der nach AZAV zugelassenen ist – zum Beispiel die HGA Gesundheitsakademie Hessen.

 

  • Ihr Lehrgang muss mindestens 160 Stunden umfassen, wie das bei allen HGA-Lehrgängen der Fall ist.

Mehr Informationen

Ausführliche Informationen erhalten Sie über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de)