HGA Gesundheitsakademie Hessen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der HGA Gesundheitsakademie Hessen

Allgemein

 

1.1. Die aktuelle Schulordnung ist Bestandteil dieser AGB.

1.2. Die aktuelle Datenschutzbestimmung ist Teil dieser AGB.

1.3. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen bietet Aus-, Fort- und Weiterbildungen,
nachfolgend als Lehrgänge bezeichnet an.

1.4. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen verpflichtet sich zur Durchführung des
theoretischen Unterrichts gemäß den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Lehrgangs und
beschränkt sich auf den theoretischen Unterricht.

1.5. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen bestätigt den Eingang der Anmeldung und erteilt
eine verbindliche Zusage bzw. ggf. eine Absage.

1.6. Durch die Bestätigung durch die HGA – Gesundheitsakademie Hessen wird der Aus- bzw.
Fortbildungsvertrag rechtswirksam. Dies gilt insbesondere auch bei elektronischer Übermittlung
von Anmeldungen (z.B. Mail, Online-Anmeldungen über Internetpräsenz).

1.7. Ein Haftungsanspruch bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl
mitgebrachter Gegenstände und auf dem Gelände eingestellter Kraftfahrzeuge ist
ausgeschlossen.

1.8. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkenne ich/wir als Teilnehmer die
Teilnahmebedingungen (AGB) und die Datenschutzbestimmung der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen an. Bei elektronischer Übermittlung einer Anmeldung werden die
AGB

1.8.1. durch Bestätigung im Rahmen des Onlinedienstes unserer Internetpräsenz anerkannt
und / oder

1.8.2. durch Zustandekommen des Ausbildungsvertrages (Bestätigung der eingegangenen
Anmeldung) anerkannt.

1.9. Der Anmeldeschluss zu den Aus- und Fortbildungen ist 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn.

1.9.1. Nach Anmeldeschluss können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, solange noch
Teilnehmerplätze vorhanden sind.

1.9.2. Eine rechtzeitige Anmeldung liegt im eigenen Interesse der Teilnehmer und soll nur auf
den Vordrucken des Unternehmens vorgenommen werden, mit dem der Teilnehmer die
Teilnahmebedingungen anerkennt.

1.10. Bei einem Wechsel der Lehrkräfte oder dem Wechsel eines geplanten Unterrichtsablaufs
ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung oder zur
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.

1.11. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung,
Aus- und Fortbildungen abzusagen oder Termine zu ändern.

1.12. Bei ausgefallenen Lehrgängen wird eine bezahlte Lehrgangsgebühr erstattet.

1.12.1. Schadensersatzansprüche hinsichtlich eines ausgefallenen Lehrgangs sind
ausgeschlossen.

Lehrgangskosten

2.1. Die Lehrgangskosten sind, unabhängig von den Leistungen Dritter, vom Teilnehmer zu
zahlen.

2.1.1. Sollten Leistungen (nur volle Lehrgangskosten) durch Dritte übernommen werden, sind
diese als Vertragspartner auf den Anmeldeformularen zu benennen.

2.1.2. Die Kosten übernehmende Stelle hat dies auf dem Anmeldeformular zu bestätigen. Der
Anmeldevordruck ist ausgefüllt und unterschrieben / gestempelt der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen per Fax oder Post oder per E-Mail zukommen zu lassen.

2.2. Alle Lehrgangsgebühren werden vor Lehrgangsbeginn fällig.

2.3. Angemeldete Teilnehmer, die nicht zu Beginn der Lehrveranstaltung erscheinen, oder
bereits Lehrgangs- oder Fortbildungsstunden besucht haben, sind grundsätzlich zur Zahlung
der vollen Gebühr verpflichtet.

2.4. Auch eine nicht Erfüllung der Prüfungszulassung bei staatlichen Abschlussprüfungen
führen dazu, dass die o.g. Stornierungsregelungen Anwendung finden. Rücktritt und
Stornierungen

3.1. Von angemeldeten Teilnehmern, die vor Beginn des Lehrgangs vom Vertrag zurücktreten,
wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt bei einem Rücktritt:
a) Drei (3) Monate vor Lehrgangsbeginn 20 % der Lehrgangsgebühr
b) Bis ein (1) Monat vor Lehrgangsbeginn 40 % der Lehrgangsgebühr
c) 30 Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn 60 % der Lehrgangsgebühr

3.2. Stornierungen, die am Wochenende im Lehrgangsbüro eingehen, können nicht mehr
berücksichtigt werden.

Sonderkündigungsrechte

4.1. Teilnehmer, welche an Maßnahmen nach dem SGB / AZAV oder WEGE Bau-Projekt
teilnehmen, haben ein Sonderkündigungsrecht bei Einstellung der Leistungen nach SGB III.
Maßgeblich ist hier der Bescheid der zuständigen Behörde.

4.2. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen hat auch das Sonderrecht zu kündigen, welches
aus dem Verhalten des Teilnehmers resultierenden Gründen entsteht, wenn
a) bei gravierendem Fehlverhalten innerhalb der Ausbildung, die den ordnungsgemäßen Ablauf
der Ausbildung gefährden.
b) bei mehrmaligen unentschuldigten Fehlzeiten bzw. Überschreitung der über die
Schulordnung oder gesetzlich begrenzten Fehlzeiten,
c) wenn die vorgeschriebenen Praktika, in den nicht ordnungsgemäß abgeleistet werden oder
mit nicht mindestens ausreichend bewertet wurden,
d) bei unbegründetem Rückstand der Lehrgangsgebührenzahlungen nach zweimaliger
vergeblicher Mahnung

4.3. Kündigt die HGA – Gesundheitsakademie Hessen aus einem Grund im Verhalten des
Teilnehmers nach, so bleiben die Unterrichtsgebühren bis zum Zeitpunkt ordentlichen
Vertragsendes geschuldet.

4.4. Stornierungen, die am Wochenende im Lehrgangsbüro eingehen, können nicht mehr
berücksichtigt werden.

Datenschutz bei Film-, Foto- und Tonaufnahmen

5.1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zu
verwaltungstechnischen Zwecken durch die HGA – Gesundheitsakademie Hessen
EDV-Technisch erfasst und gespeichert werden.

5.2. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass bei den Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen Film-, Foto- und ggf. Tonaufzeichnungen zu Ausbildungs- und
Werbezwecken erstellt werden können.

5.3. Diese können ohne besondere Zustimmung durch den Teilnehmer von der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen verwendet werden.

5.4. Falls der Teilnehmer dieses ausdrücklich nicht wünscht, muss er das der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen mitteilen, und das mit separater Nicht-Einverständniserklärung
dokumentiert werden. BG- und Unfallkassen Seminare (Erste-Hilfe, Erste-Hilfe Training und
Erste-Hilfe für Lehrer)

6.1. Das Unternehmen bestellt als Vertragspartner die Ausbildungsleistung.

6.2. Bei Vorlage der Rahmenbedingungen gemäß aktueller BG- und / oder Unfallkassen
Richtlinien erfolgt die Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. (BG und /
oder Unfallkasse).

6.3. Zur Einhaltung der Rahmenbedingen ist es erforderlich vorab die zuständige BG bzw.
Unfallkasse zu benennen und die Mitgliedsnummer des / der Unternehmen mitzuteilen.

6.4. Das Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnahme auf den dafür
vorgesehenen Teilnehmerlisten der HGA – Gesundheitsakademie Hessen abgezeichnet und
gestempelt wird.

6.5. Sind die Rahmenbedingungen nicht gegeben, wird die Ausbildungsleistung zu den gleichen
Gebühren dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

6.6. Sonderleistungen werden dem Unternehmer in Rechnung gestellt. Sonderleistungen sind
z.B. Seminare / Veranstaltungen unter 12 abrechenbaren Teilnehmern.

6.6.1. Hier wird eine Seminarpauschale von 270,- Euro pro Seminar erhoben.

6.6.2. Abgesagte Seminare sind bis zwei Werktage vorher kostenfrei.

6.6.3. Unter zwei Werktagen wird eine Stornogebühr in Höhe von 250,- Euro pro Seminar fällig.

6.7. An Wochenenden / Feiertagen eingehende Stornierungen können nicht berücksichtigt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen

Notfalltrainings und CME Fortbildungen

 

7.1. Medizinisches Fachwissen durchlebt einen ständigen Progress.

7.1.1. Die Inhalte der Fortbildungen werden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Veranstalter
und Autoren übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit aller
Angaben.

7.1.2. Besonders bei medizinischen Empfehlungen und Dosierungen ist der Teilnehmer dazu
aufgefordert, selbst die Angaben zu prüfen, um sich in eigener ärztlicher Verantwortung zu
versichern, dass die angegebenen Daten dem aktuellen Erkenntnisstand entsprechen.

7.2. Die Zertifizierung der Fortbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der zuständigen
Landesärztekammer, im Falle von der HGA – Gesundheitsakademie Hessen die Ärztekammer
Hessen.

7.3. Dabei wird die Fortbildungsordnung der Ärztekammer Hessen (FBO) und die
Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer (inkl. der zusätzlichen
Anforderungen für mediengestützte Angebote) in der jeweils aktuellen Fassung eingehalten.

7.4. Bei Fortbildungen, die durch einen anderen Verband zertifiziert werden, wird dies gesondert
angegeben.

7.5. Sofern Teile einer Fortbildung oder eine Fortbildung gesamt durch die Mitwirkung von
Sponsoren ermöglicht wurden, wird vor Beginn der Fortbildung auf den jeweiligen Sponsor
hingewiesen.

7.5.1. Eine inhaltliche Beeinflussung durch Sponsoren wird ausgeschlossen.

7.6. Für die fachliche Richtigkeit der Inhalte der Fortbildungen und Fortbildungsteile sind allein
die Referenten verantwortlich. Entsprechendes gilt für persönlichen Meinungen und Ansichten,
die von Referenten in den Fortbildungsmodulen geäußert werden.

7.7. Jeder Teilnehmer muss sich registrieren, um die CME-Punkte erhalten zu können.

7.8. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten
einverstanden.

7.8.1. Diese Daten werden ausschließlich von der HGA – Gesundheitsakademie Hessen zur
CME-Abwicklung genutzt.

7.8.2. Ferner erklärt der Teilnehmer, dass er an der Benachrichtigung über weitere
Fortbildungen und andere – für die ärztliche Weiter- und Fortbildung relevante – Informationen
durch die HGA – Gesundheitsakademie Hessen per E-Mail interessiert ist. Dies ist unabhängig
von der Teilnahme.

7.8.3. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@hga-hessen.de die
Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

7.9. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte
weiterzugeben, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.

7.10. Sofern seitens der Ärztekammern eine Übersicht über die Teilnehmer beziehungsweise
deren Ergebnisse verlangt wird, ist die HGA – Gesundheitsakademie Hessen berechtigt, die
dazu notwendigen Angaben zu machen. Die Angaben sind dabei auf die absolut notwendigen
Angaben zu begrenzen.

Schlussbestimmungen

8.1. Alle sonstigen Nebenreden bedürfen der Schriftform.

8.2. Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen können von der HGA –
Gesundheitsakademie Hessen jederzeit geändert werden. Sie werden auf der Internetseite
www.hga-hessen.de veröffentlicht.

8.3. Gerichtsstand: Hanau am Main Finanzamt: Hanau am Main Inhaber: Hasan Cem Atas

8.4. Informationen und Rückfragen zu unseren AGB richten Sie bitte an:

HGA – Gesundheitsakademie Hessen / Rettungsdienstschule Hessen 

Güterbahnhofstraße 1c

63450 Hanau

Tel.: 06181 – 429 66 11

Fax: 06181 – 429 66 17

Mail: info@hga-hessen.de

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Abschnitte dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Nutzungsbestimmungen hiervon unberührt.

Zuständige Prüfungsbehörde für staatliche Abschlussprüfungen:
Regierungspräsidium Darmstadt II – 24 Gesundheitswesen Luisenplatz 2 64283 Darmstadt

Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen ist staatlich anerkannte Berufsfachschule des Rettungsdienstes und staatlich anerkannte Desinfektoren schule, die jeweils aktuell gültigen Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind dem Regierungspräsidium Darmstadt zu entnehmen. Die HGA – Gesundheitsakademie Hessen ist ermächtigte Stelle der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallkassen für: – Erste-Hilfe Ausbildungen (gemäß BGG 948) – Betriebssanitäter (gemäß BGG 949) – Zulassungsnummer: 8.0917 Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, 97072 Würzburg | www.bg-qseh.de