Rettungssanitäter*in Fortbildung
Professionelle Pflichtfortbildung für den Rettungsdienst
Rettungssanitäter*in Fortbildung
Rettungssanitäter*in Fortbildung

Am 1. Januar 2014 trat das Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Rettungsassistentenausbildung erneuert.
Mit dieser Neuerung ist auch die Anpassung der Abschlüsse des Rettungsassistenten an die des Notfallsanitäter notwendig geworden. Daher wurden drei Zielgruppen benannt und mit entsprechenden Weiterbildungsauflagen versehen:
Wir planen die Weiterbildung modular und wochenweise: monatlich findet pro Woche ein Modul statt.
So können abhängig von der Dauer der beruflichen Tätigkeit 3-16 Module belegt werden.
Bei den Angaben handelt es sich um eine Mindestdauer der Weiterbildung und können bei jeweils auch weitere Module belegt bzw. Module wiederholt werden.
Eine Pflichtfortbildung im Rettungsdienst ist eine regelmäßige Schulung und Weiterbildung für Rettungsdienstpersonal, um sicherzustellen, dass sie über aktuelles Wissen und Fähigkeiten verfügen, um im Notfall effektiv zu handeln. Zusätzlich dazu unterstützt die Pflichtfortbildung das Fachwissen aufzufrischen, als auch neue Techniken zu erlernen und den Umgang mit aktuellen medizinischen und rechtlichen Entwicklungen zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Pflichtfortbildung im Rettungsdienst können je nach Land und Region variieren.
Als staatlich anerkannte Berufsschule für den Rettungsdienst können wir gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen agieren und Ihre Fort- und Weiterbildung professionell gestalten.
Besonderheiten
Nachweis / Zertifikat
Absolventen erhalten eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde
Keine Prüfung
Kursdauer / Kursform
Kursdauer gemäß gesetzlichen Vorgaben
Kurstermine
Individuelle Terminvereinbarung
Gerne beantworten Ihnen alle offenen Fragen.
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Bürozeiten
oder nach Vereinbarung
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