HGA Gesundheitsakademie Hessen

Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte

Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter

Betreuungskräfte unterstützen Pflegekräfte, indem sie zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf abdecken. Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI aufrechtzuerhalten, sind jährliche Pflichtfortbildungen zu absolvieren und nachzuweisen.

 

Die Pflichtfortbildung beinhaltet die Verfestigung und Aktualisierung der vorhandenen Wissensstände der Teilnehmer, der praktischen Kompetenzen zur Beschäftigung und Aktivierung der Pflegebedürftigen, sowie Themen und Situationen, mit denen Betreuungskräfte alltäglich in der beruflichen Praxis konfrontiert werden. Primär richtet sie sich an ausgebildete Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI (Richtlinien § 53b SGB XI), jedoch auch an examinierte Pflegekräfte.

Betreuungskraft / Alltagsbegleiter*in

Inhalte

Zertifikat

Zum Nachweis bei den zuständigen Behörden stellen wir unseren Absolventen eine Teilnahmebescheinigung aus

Keine Prüfung, Lernerfolgskontrolle

Teilnehmerzahl

max. 25 Teilnehmer

Kursdauer / Kursform

Kurstermine

Individuelle Terminvereinbarung

 

 

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