Als Betreuungskraft anerkanntes Personal fängt den zusätzlich Beaufsichtungs- und Beschäftigungsbedarf auf und unterstützt so Pflegekräfte. Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI aufrechtzuerhalten, sind jährliche Pflichtfortbildungen nachzuweisen.
Die Pflichtfortbildung beinhaltet die Auffrischung des Wissens, der praktischen Kompetenz in Beschäftigung und Aktivierung, sowie spezielle Themen und Situationen, mit denen Betreuungskräfte in der beruflichen Praxis konfrontiert sind. Sie richtet sich primär an ausgebildete Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI (Richtlinien § 53c SGB XI), jedoch auch an examinierte Pflegekräfte.
Inhalte
Nachweis / Zertifikat
Absolventen erhalten eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde
Keine Prüfung
Teilnehmerzahl
max. 25 Teilnehmer*in
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