Desinfektor Fortbildung
Professionelle Pflichtfortbildung für Desinfektoren: Desinfektor Fortbildung

Ein Aktualisierungskurs wird nicht für Desinfektor*innen gefordert, sondern auch für alle Hygieneverantwortliche!
Die Ausbildungs- und Länderhygieneverordnung fordern für Hygieneverantwortliche wie
Der Desinfektor Fortbildung ist so konzipiert, dass er für alle Hygieneverantwortliche geeignet ist. Zur Erlangung einer Anerkennung beträgt die Anwesenheitspflicht 8 UE
Siehe dazu unter anderem:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Desinfektoren (m/w/d) in Hessen vom 06.12.2010 § 22 Fortbildungslehrgänge
Auch die jeweiligen Landeshygieneverordnungen fordern eine Fortbildung für Hygienepersonal. Je nach Bundesland können die Abstände variieren.
Verantwortungsvolle Arbeitgeber schicken Ihre Mitarbeiter deshalb jährlich zur Fortbildung. Schließlich wird dies von den Berufsgenossenschaften, nicht zuletzt wegen der Gefahrstoffe, gefordert.
Ferne möchte man doch auch wissen, was in der nächsten Zeit, aktuell in der Krankenhausreinigung und Dokumentation, auf einen zukommt.
Daher empfehlen wir, um stets dem „Stand der Technik“ zu entsprechen, eine jährliche Fortbildung.
Unsere Aktualisierungskurse werden jährlich auf den Prüfstand gestellt und auf Erneuerungen in der Gesetzgebung geprüft. Die Grundlage des Aktualisierungskurses ist die rechtliche und logische Forderung nach einer turnusmäßigen Fortbildung.
Besonderheiten
Nachweis / Zertifikat
Absolventen erhalten eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde
Keine Prüfung
Teilnehmerzahl
max. 25 Teilnehmer*in
Kursdauer / Kursform
Fortbildungslehrgang §22
§ 22 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren (m/w/d) Hessen besagt, dass staatlich anerkannte Desinfektoren (m/w/d) verpflichtet sind, jährlich an einem mindestens achtstündigen Fortbildungslehrgang an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte teilzunehmen, der durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisung die für die Tätigkeit notwendigen Kenntnisse vermittelt. Die Teilnahme ist durch die Ausbildungsstätte zu bescheinigen.
Gerne beantworten Ihnen alle offenen Fragen.
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