Die HGA Gesundheitsakademie Hessen mit dem Sitz in Hanau ist Ihr Bildungsträger für Pflichtfortbildungen.
Als staatlich anerkannte Berufsschule für den Rettungsdienst als auch für den Desinfektor erfüllen wir bei jeder Durchführung und Planung sämtliche gesetzlichen Vorgaben.
Gemäß den §§ 43b und 53c des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben für Pflichtfortbildungen von Betreuungskräften. Diese Vorschriften gelten insbesondere für Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen, die im Rahmen der sozialen Betreuung tätig sind. Hier sind einige relevante Informationen zu den genannten Paragraphen:
§ 43b SGB XI:
Gemäß § 43b SGB XI haben Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Die soziale Betreuung umfasst Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen, müssen Betreuungskräfte regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen.
§ 53c SGB XI:
Gemäß § 53c SGB XI sind die Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen fortzubilden. Die Fortbildungen dienen der fachlichen Weiterentwicklung und Qualifizierung der Betreuungskräfte. Die genauen Inhalte und Umfang der Fortbildungen werden durch die zuständigen Landesbehörden festgelegt.
Die konkreten gesetzlichen Vorgaben für die Pflichtfortbildungen von Betreuungskräften werden in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Die Vorgaben können von Bundesland zu Bundesland leicht variieren, da die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Die Fortbildungen für Betreuungskräfte sollen sicherstellen, dass diese über das erforderliche Wissen und die nötigen Fähigkeiten verfügen, um die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegebedürftigen zu verstehen und angemessen darauf einzugehen. Die Inhalte der Fortbildungen können Themen wie Kommunikation, Beschäftigungsmöglichkeiten, Umgang mit Demenz, Hygienevorschriften, Notfallmaßnahmen und rechtliche Aspekte umfassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Bestimmungen für die Pflichtfortbildungen von Betreuungskräften in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich an die zuständigen Landesbehörden oder Berufsverbände zu wenden, um aktuelle und detaillierte Informationen zu erhalten.
Gemäß dem Rettungsdienstgesetz (RettDG) in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben für die Pflichtfortbildungen von Rettungssanitätern. Hier sind einige relevante Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben:
RettDG § 10 Absatz 6:
Gemäß § 10 Absatz 6 des Rettungsdienstgesetzes sind Rettungssanitäter verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten. Die genauen Inhalte und Umfang der Fortbildungen werden durch die zuständigen Landesgesundheitsbehörden festgelegt.
Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und der Leiter der Werkfeuerwehren (AGBF):
Die AGBF hat gemeinsam mit anderen Fachorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und dem Malteser Hilfsdienst Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung von Rettungsdienstpersonal, einschließlich Rettungssanitätern, erarbeitet. Diese Empfehlungen dienen als Leitlinien für die Ausgestaltung der Pflichtfortbildungen und decken verschiedene Bereiche ab, wie beispielsweise medizinisches Fachwissen, Notfallversorgung, Umgang mit besonderen Patientengruppen und Teamarbeit.
Die genauen Anforderungen und Bestimmungen für die Pflichtfortbildungen von Rettungssanitätern können je nach Bundesland und Rettungsdienstträger variieren. Die Inhalte der Fortbildungen sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass Rettungssanitäter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um qualifizierte medizinische Notfallversorgung zu leisten.
Die Fortbildungen für Rettungssanitäter können Themen wie Erste Hilfe, Patientenversorgung in Notfallsituationen, medizinische Notfallmaßnahmen, medizinische Geräte und Techniken, Kommunikation im Rettungsdienst, rechtliche Aspekte und Hygienevorschriften umfassen. Die genauen Fortbildungsinhalte werden durch die zuständigen Ausbildungs- und Fortbildungsinstitutionen festgelegt, die den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes und den Empfehlungen der Fachorganisationen folgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Vorgaben und Bestimmungen für die Pflichtfortbildungen von Rettungssanitätern von Bundesland zu Bundesland und von Rettungsdienstträger zu Rettungsdienstträger leicht variieren können. Daher ist es ratsam, sich an die zuständigen Landesgesundheitsbehörden oder den jeweiligen Rettungsdienstträger zu wenden, um aktuelle und detaillierte Informationen zu erhalten.
Die Gute Klinische Praxis (Good Clinical Practice, GCP) ist ein internationaler Standard für die Planung, Durchführung, Überwachung und Dokumentation von klinischen Studien mit menschlichen Teilnehmern. Die GCP-Richtlinien legen grundlegende ethische und wissenschaftliche Standards fest, die eingehalten werden müssen, um die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Studienteilnehmer zu schützen.
Obwohl die GCP selbst keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben enthält, haben viele Länder nationale Gesetze und Verordnungen erlassen, die auf den GCP-Prinzipien basieren und die Durchführung klinischer Studien regeln. Diese gesetzlichen Vorgaben variieren von Land zu Land, daher ist es wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen.
Ein Beispiel für die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit GCP sind die Europäischen Richtlinien zur Guten Klinischen Praxis (EU-GCP). Diese Richtlinien wurden in der Europäischen Union umgesetzt und legen die Anforderungen an die Durchführung klinischer Studien fest. In Deutschland wurden die EU-GCP-Richtlinien in nationales Recht überführt, insbesondere durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln zu Humanarzneimitteln (GCP-Verordnung).
Die GCP-Verordnung in Deutschland regelt unter anderem die Pflichtfortbildungen für Personen, die an der Durchführung klinischer Studien beteiligt sind. Die genauen Anforderungen für diese Fortbildungen können von den zuständigen Ethikkommissionen oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt werden. Die Fortbildungen umfassen in der Regel Themen wie Ethik, Patientenrechte, Studiendesign, Datenerfassung und -management, Qualitätskontrolle sowie das Melden von unerwünschten Ereignissen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen gesetzlichen Vorgaben für Pflichtfortbildungen im Zusammenhang mit GCP von Land zu Land unterschiedlich sein können. Daher sollten sich alle Beteiligten an klinischen Studien an die nationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien halten und sich regelmäßig über etwaige Aktualisierungen informieren.
Wir passen jede Pflichtfortbildung nach Ihren Bedürfnissen an, sofern diese im gesetzlichen Rahmen stehen.
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