HGA Gesundheitsakademie Hessen

Pflichtfortbildungen

Pflichtfortbildungen

Die HGA Gesundheitsakademie Hessen ist Ihr Bildungsträger für Pflichtfortbildungen. 

Als staatlich anerkannte Berufsschule für den Rettungsdienst als auch für den Desinfektor erfüllen wir bei jeder Durchführung und Planung sämtliche gesetzlichen Vorgaben.

Die gesetzlichen Vorgaben für Pflichtfortbildungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) in den § 43b und 53b dargelegt und gelten insbesondere für Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen, die im Rahmen der sozialen Betreuung tätig sind.

 

§ 43b SGB XI:
Gemäß § 43b SGB XI haben Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Die soziale Betreuung umfasst Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen, müssen Betreuungskräfte regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen.

 

§ 53b SGB XI:
Gemäß § 53b SGB XI sind die Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen fortzubilden. Die Fortbildungen dienen der fachlichen Weiterentwicklung und Qualifizierung der Betreuungskräfte. Die genauen Inhalte und Umfang der Fortbildungen werden durch die zuständigen Landesbehörden festgelegt.

 

Die konkreten gesetzlichen Vorgaben für die Pflichtfortbildungen von Betreuungskräften werden in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer festgelegt und können somit variieren.

 

Fortbildung der Betreuungskräfte stellt sicher, dass auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angemessen eingegangen wird.

 

Zum Inhalt der Fortbildung zählen die Themengebiete: Kommunikation, Beschäftigungsmöglichkeiten, Umgang mit Demenz, Hygienevorschriften, Notfallmaßnahmen sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

 

Wenden Sie sich an die jeweiligen Landesbehörden oder Berufsverbände um aktuelle und detaillierte Information zu den Anforderungen und Bestimmungen für Pflichtfortbildungen zu erhalten.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Pflichtfortbildung von Rettungssanitätern sind im Rettungsdienstgesetz (RettDG) dargelegt. Hier sind einige relevante Informationen zu diesen Vorgaben dargestellt:

 

RettDG § 10 Absatz 6:
Gemäß § 10 Absatz 6 des Rettungsdienstgesetzes sind Rettungssanitäter verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten. Die genauen Inhalte und Umfang der Fortbildungen werden durch die zuständigen Landesgesundheitsbehörden festgelegt. 

 

Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und der Leiter der Werkfeuerwehren (AGBF):
Die AGBF hat gemeinsam mit anderen Fachorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und dem Malteser Hilfsdienst Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung von Rettungsdienstpersonal, einschließlich Rettungssanitätern, erarbeitet. Diese Empfehlungen dienen als Leitlinien für die Ausgestaltung der Pflichtfortbildungen und decken verschiedene Bereiche ab, wie beispielsweise medizinisches Fachwissen, Notfallversorgung, Umgang mit besonderen Patientengruppen und Teamarbeit.

 

Fortbildung der Rettungssanitäter stellt sicher, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur qualifizierten medizinischen Notfallversorgung gewährleistet sind.

 

Die genauen Anforderungen und Bestimmungen für die Pflichtfortbildungen von Rettungssanitätern können je nach Bundesland und Rettungsdienstträger variieren.

 

Zum Inhalt der Fortbildung zählen die Themengebiete:

 

Erste Hilfe, Patientenversorgung in Notfallsituationen, medizinische Notfallmaßnahmen, medizinische Geräte und Techniken, Kommunikation im Rettungsdienst, rechtliche Aspekte und Hygienevorschriften.

 

Die genauen Fortbildungsinhalte werden durch die zuständigen Ausbildungs- und Fortbildungsinstitutionen festgelegt, die den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes und den Empfehlungen der Fachorganisationen folgen.

 

Wenden Sie sich an die zuständigen Landesgesundheitsbehörden oder den jeweiligen Rettungsdienstträger, um aktuelle und detaillierte Informationen zu den Vorgaben und Bestimmung für Pflichtfortbildung zu erhalten.

Die Gute Klinische Praxis (Good Clinical Practice, GCP) ist ein internationaler Standard für die Planung, Durchführung, Überwachung und Dokumentation von klinischen Studien mit menschlichen Teilnehmern. Die GCP-Richtlinien legen grundlegende ethische und wissenschaftliche Standards fest, die eingehalten werden müssen, um die Rechte und die Sicherheit zu gewährleisten und das Wohlergehen der Studienteilnehmer zu schützen.

 

Obwohl die GCP selbst keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben enthält, haben viele Länder nationale Gesetze und Verordnungen erlassen, die auf den GCP-Richtlinien basieren und die Durchführung klinischer Studien regeln. Diese gesetzlichen Vorgaben können jedoch von Land zu Land variieren.

 

Ein Beispiel für die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit GCP sind die Europäischen Richtlinien zur Guten Klinischen Praxis (EU-GCP). Diese Richtlinien wurden in der Europäischen Union umgesetzt und legen die Anforderungen an die Durchführung klinischer Studien fest. In Deutschland wurden die EU-GCP-Richtlinien in nationales Recht überführt, insbesondere durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln zu Humanarzneimitteln (GCP-Verordnung).

 

Die GCP-Verordnung in Deutschland regelt unter anderem die Pflichtfortbildungen für Personen, die an der Durchführung klinischer Studien beteiligt sind. Die genauen Anforderungen für diese Fortbildungen können von den zuständigen Ethikkommissionen oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt werden. Fortbildungen für GCP umfassen in der Regel die Themengebiete: Ethik, Patientenrechte, Studiendesign, Datenerfassung und – management, Qualitätskontrolle sowie dem Umgang mit und Melden von unerwünschten Ereignissen (AE: adverse events, SAE: serious adverse events)

 

Da die gesetzlichen Vorgaben für Pflichtfortbildung im Bereich der GCP landesabhängig sind, sollten sich Beteiligte an klinischen Studien regelmäßig über die geltenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen des jeweiligen Landes informieren.

Allgemeine Informationen

Gerne passen wir die Pflichtfortbildung auf Ihre Bedürfnisse an, sofern sich diese im gesetzlichen Rahmen befinden.

 

Wir stehen Ihnen jederzeit und unverbindlich für Rückfragen zur Verfügung.

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