Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte
Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter
Betreuungskräfte unterstützen Pflegekräfte, indem sie zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf abdecken. Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI aufrechtzuerhalten, sind jährliche Pflichtfortbildungen zu absolvieren und nachzuweisen.
Die Pflichtfortbildung beinhaltet die Verfestigung und Aktualisierung der vorhandenen Wissensstände der Teilnehmer, der praktischen Kompetenzen zur Beschäftigung und Aktivierung der Pflegebedürftigen, sowie Themen und Situationen, mit denen Betreuungskräfte alltäglich in der beruflichen Praxis konfrontiert werden. Primär richtet sie sich an ausgebildete Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI (Richtlinien § 53b SGB XI), jedoch auch an examinierte Pflegekräfte.
Zum Nachweis bei den zuständigen Behörden stellen wir unseren Absolventen eine Teilnahmebescheinigung aus
Keine Prüfung, Lernerfolgskontrolle
max. 25 Teilnehmer
Individuelle Terminvereinbarung
für weitere Informationen und Anmeldung
Gerne beantworten Ihnen alle offenen Fragen.