HGA Gesundheitsakademie Hessen

Ein „Cannabis Social Club“ (CSC) ist eine Vereinigung, die sich für den privaten und gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Eigenanbau von Cannabis einsetzt. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:



1. Gesetzliche Regelungen:

  • Mit dem sogenannten “Cannabis-Gesetz”, das am 27. März 2024 rechtskräftig wurde, ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis über Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) grundsätzlich möglich.
  • Ab dem 1. Juli 2024 soll der Anbau von Cannabis im privaten Umfeld und in nicht gewerblich orientierten Gemeinschaften unter strengen Auflagen erlaubt sein.
  • Vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes muss eine Anbauvereinigung behördlich genehmigt werden. Die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein und die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) besitzen. Zudem muss die Anbauvereinigung sicherstellen, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial ausreichend gegen unbefugten Zugriff geschützt sind.



2. Gemeinnützigkeit:

  • Cannabis Social Clubs können gemeinnützig sein, sofern ihre Satzung den Anbau und Vertrieb von Cannabis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen umfasst.
  • Bei Satzungsänderungen sollte eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben erfüllt sind.



3. Gründung eines Cannabis Social Clubs:

  • Bei der Gründung eines CSC ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu beachten und die Satzung entsprechend anzupassen.
  • Die Anbauvereinigung muss behördlich genehmigt werden, und die Mitglieder müssen die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen können.
    Insgesamt ermöglicht das neue Cannabis-Gesetz den privaten Anbau von Cannabis in nicht gewerblich orientierten Gemeinschaften, wobei strenge Auflagen zu beachten sind


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