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Die Kostenübernahme über AZAV erfolgt in der Regel durch einen zugelassenen Träger, der die Maßnahme durchführt. Der Träger reicht den Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ein. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um die Kosten zu übernehmen.

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