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In Deutschland beispielsweise gibt es die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI, die oft als “Betreuungskraft nach § 43b” oder “Betreuungskraft in der Pflege” bezeichnet wird. Diese Ausbildung dauert üblicherweise 160 Stunden, die sich auf theoretische und praktische Inhalte verteilen.

Während der Ausbildung werden verschiedene Themen behandelt, darunter rechtliche Grundlagen, Kommunikation mit Senioren, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Grundlagen der Pflege. Ziel ist es, die Teilnehmer auf die Unterstützung und Betreuung von älteren oder pflegebedürftigen Menschen vorzubereiten.

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