HGA Gesundheitsakademie Hessen

Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53b SGB XI

inkl. FQS (Fachkraft für Qualitätssicherung) und Hygieneschulung

Unsere erfahrenen Dozent*innen vermitteln nicht nur das nötige Wissen über die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen von pflegebedürftigen Menschen, sondern legen auch großen Wert auf eine empathische und personenzentrierte Betreuung sowie Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz. Die Teilnehmenden erlernen effektive Kommunikations- und Betreuungstechniken, um eine vertrauensvolle Beziehung als Betreuungskraft zu den Pflegebedürftigen aufbauen zu können.

 

Die praktische Umsetzung wird durch Hospitationen und Praktika in anerkannten Pflegeeinrichtungen ermöglicht. Hier haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Chance, ihre erlernten Fähigkeiten unter Anleitung erfahrener Betreuungsfachkräfte anzuwenden und wertvolle, praktische Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen zu sammeln.

Welche Aufgaben hat eine Betreuungskraft konkret?

  • Aktivierung und Förderung, zum Beispiel durch kreative Angebote wie malen, singen und basteln
  • Förderung körperlicher und geistiger Aktivität durch Basale Stimulation
  • Hauswirtschaftliche Aktivitäten, etwa Einkaufen, Kochen oder Hilfe bei der Gartenarbeit
  • Hilfe beim Einnehmen von Mahlzeiten
  • Begleitung zu Veranstaltungen, Ausstellungen, etc.
  • Einzelgespräche führen, Gesellschaft leisten, Ratschläge und Tipps geben – allgemein ein „offenes Ohr“ haben

Weitere Informationen zum Kurs "Betreuungskraft / Alltagsbegleiter*in"

Wie lange dauert der Kurs?

11 Wochen inkl. 4 Wochen Pflichtpraktikum

  • Gesellschaftliche Aspekte des Alterns
  • Biologische Aspekte des Alterns
  • Menschen mit Behinderung – Definition
  • Historische und soziologische Aspekte
  • Der persönliche Umgang mit dem betreuten Patienten
  • Wahrnehmung, Verstehen, Handeln, Kommunikation, Demenz
  • Körperliche Erkrankungen im Alter
  • Basispflege
  • Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
Wo kann ich als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter*in arbeiten?
  • In Alten- und Seniorenheimen
  • Wohnheim für Menschen mit Behinderungen
  • In Kliniken und Krankenhäusern
  • In Tagespflegeeinrichtungen
  • Im ambulanten Dienst
  • In privaten Haushalten
  • In Flughäfen
  • Auf Kreuzfahrtschiffen
  • Bei der Bahn
Welche Bescheinigungen erhalte ich im Verlauf des Kurses?
  • Zertifikat: Qualifizierung zur Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
  • Zertifikat: Fachkraft für Qualitätssicherung
  • Zertifikat: Hygiene Basis Schulung
Der Kurs findet Vollzeit in Präsenz statt.

Kurszeiten:
Montag 10:00 bis 16:30
Dienstag bis Freitag 09:00 bis 16:30

Als Betreuungskraft sollten Sie u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine postive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Empathie
  • Phantasie, Kreativität und Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit

Der Kurs ist durch die Zertifizierungsagentur CERTQUA GmbH AZAV-zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein finanziert werden. Für mehr Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Kurstermine

13 Jan
A-25

13.01.2025

Kontaktanfrage

für weitere Informationen und Anmeldung

    Betreuungskraft / Alltagsbegleiter*in

    FAQ und Informationen

    • Wo ist der Unterschied zwischen Betreuungskraft und Betreuungsassistent?

      Der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft und einem Betreuungsassistenten kann von Land zu Land oder von Einrichtung zu Einrichtung variieren. Es gibt jedoch einige allgemeine Unterschiede.

      Eine Betreuungskraft ist in der Regel eine Person, die in der Betreuung und Unterstützung von älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig ist. Die Bezeichnung "Betreuungskraft" ist oft ein allgemeiner Begriff und kann für verschiedene Tätigkeiten in der Betreuung verwendet werden. Betreuungskräfte unterstützen in der Regel ältere oder pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aktivitäten, wie zum Beispiel beim Essen, beim Ankleiden und bei der Freizeitgestaltung. Die Ausbildung und die formalen Anforderungen für Betreuungskräfte können je nach Land, Institution oder Position variieren. Manchmal ist für diese Tätigkeit keine spezifische formale Ausbildung erforderlich, sondern eher Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz.

      Ein Betreuungsassistent ist eine spezifische Bezeichnung für eine qualifizierte Fachkraft in der Betreuung und Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Menschen. Die Bezeichnung "Betreuungsassistent" wird oft für Personen verwendet, die eine spezielle Ausbildung oder Qualifikation in der Altenpflege oder einem ähnlichen Bereich haben. Betreuungsassistenten haben in der Regel eine formale Ausbildung absolviert, die sie auf die Pflege und Betreuung von älteren Menschen vorbereitet hat. Die Ausbildung kann den rechtlichen Anforderungen entsprechen und spezifische Themen wie Pflegetechniken, Kommunikation mit Senioren, rechtliche Grundlagen und Gesundheitsvorsorge umfassen. Betreuungsassistenten können in Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen oder im häuslichen Umfeld tätig sein und haben oft erweiterte Kompetenzen in der Betreuung und Pflege von Senioren.

      Es ist wichtig zu betonen, dass die Bezeichnungen und Unterscheidungen zwischen Betreuungskräften und Betreuungsassistenten nicht in allen Ländern oder Regionen einheitlich sind. Die genauen Rollen und Anforderungen können je nach den Gesetzen, Regelungen und der Organisation variieren, in der sie tätig sind.

    • Was darf eine Betreuungskraft nicht?

      Eine Betreuungskraft darf weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Körperpflege) sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Betreuungskräfte sind auch nicht für Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandwechsel, Wundversorgung) zuständig – dies sind die Aufgaben einer Pflegekraft. Diese Zuständigkeiten sind in den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53b SGB XI (Betreuungskräfte-RL) festgehalten

    • Wie lange dauert eine Ausbildung zur Betreuungskraft?

      In Deutschland beispielsweise gibt es die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI, die oft als "Betreuungskraft nach § 43b" oder "Betreuungskraft in der Pflege" bezeichnet wird. Diese Ausbildung dauert üblicherweise 160 Stunden, die sich auf theoretische und praktische Inhalte verteilen.

      Während der Ausbildung werden verschiedene Themen behandelt, darunter rechtliche Grundlagen, Kommunikation mit Senioren, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Basispflege. Ziel ist es, die Teilnehmer auf die Unterstützung und Betreuung von älteren oder pflegebedürftigen Menschen vorzubereiten.

    • Wie werde ich Betreuungskraft nach Paragraph 43b?

      Um Betreuungskraft nach § 43b zu werden, sind in der Regel einige Schritte erforderlich:

      1. Informieren Sie sich über die Anforderungen: Recherchieren Sie die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen in Ihrem Land oder Ihrer Region, um sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um als Betreuungskraft nach § 43b arbeiten zu können.
      2. Erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen: Oftmals sind für die Tätigkeit als Betreuungskraft keine spezifischen formalen Bildungsabschlüsse erforderlich. Dennoch sollten Sie über Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur verantwortungsvollen Betreuung von Menschen verfügen.
      3. Absolvieren Sie eine entsprechende Ausbildung: In vielen Ländern und Regionen ist eine Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b gesetzlich vorgeschrieben. Diese Ausbildung dauert in der Regel mehrere Wochen und umfasst theoretische und praktische Inhalte. Sie erhalten eine fundierte Schulung in Themen wie Basispflege, Kommunikation, Beschäftigungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen. Die Ausbildung kann in speziellen Bildungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen oder anderen Bildungsstätten durchgeführt werden.
      4. Praktische Erfahrung sammeln: Nach Abschluss der Ausbildung können Sie praktische Erfahrungen als Betreuungskraft sammeln, um Ihr erlerntes Wissen anzuwenden und sich weiterzuentwickeln.
      5. Registrierung oder Zertifizierung: In einigen Ländern ist eine Registrierung oder Zertifizierung als Betreuungskraft nach § 43b erforderlich, um in diesem Bereich tätig sein zu dürfen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
      6. Fortbildung: Als Betreuungskraft ist es wichtig, sich kontinuierlich weiterzubilden, um aktuelle Entwicklungen in der Pflege und Betreuung zu verfolgen und Ihre Fähigkeiten zu verbessern.

      Beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und Vorgehensweisen zur Erlangung der Qualifikation als Betreuungskraft nach § 43b je nach Land oder Region unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Bildungseinrichtungen vor Ort zu erkundigen, um spezifische Informationen und Unterstützung zu erhalten.

    • Wie viel verdient man als Betreuungskraft?

      Das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt einer Betreuungskraft in Vollzeit liegt aktuell bei 2.791 € (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024).